- KI-Modelle wie ChatGPT, Gemini und Claude werden auf riesigen Datensätzen trainiert, die Bücher, Artikel, Forschungsarbeiten und Internetinhalte umfassen, darunter viele urheberrechtlich geschützte Werke, die ohne Wissen oder Zustimmung der Autoren verwendet werden.
- Laut Rechtsexperten gibt es auf die Frage, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher zum Training von KI legal ist, noch keine endgültige Antwort, da das geltende Urheberrecht nicht mit der Technologie Schritt gehalten hat.
- Im Jahr 2025 verurteilte Richter William Alsup Anthropic zur Zahlung von 1,5 Milliarden US-Dollar Entschädigung an eine Gruppe von Autoren, weil das Unternehmen illegal aus Schattenbibliotheken kopierte Bücher zum Training seiner KI verwendet hatte.
- Das Urteil stellte jedoch fest, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken an sich legal ist; Anthropic wurde wegen der urheberrechtswidrigen Datenquelle bestraft, nicht wegen der Trainingstätigkeit selbst.
- Der Richter verglich den Prozess des KI-Lernens aus Billionen von Wörtern mit einem Schriftsteller, der viele Werke liest, um neue Inhalte zu schaffen, anstatt das Original zu kopieren.
- Einige Experten meinen, dass dieses Urteil der KI-Branche zugutekommt, da das Urheberrecht primär den Akt des Kopierens regelt und nicht das Lesen, Aufnehmen oder Lernen aus einem Werk verbietet.
- Das US-Urheberrecht stammt aus dem Jahr 1976, daher müssen Gerichte nun alte Vorschriften interpretieren, um neue KI-bezogene Streitigkeiten zu klären.
- Viele Klagen drehen sich um das Prinzip der „angemessenen Verwendung“ (fair use), bei dem das Gericht den Zweck der Nutzung, den Grad der inhaltlichen Umgestaltung, die Menge des verwendeten Werks und die Auswirkungen auf den Markt prüft.
- Im Fall Thomson Reuters gegen Ross Intelligence kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Nutzung von Daten zum Aufbau eines direkt konkurrierenden KI-Produkts nicht als angemessene Verwendung gilt.
- Ein weiteres Urteil im Fall Thaler gegen Perlmutter stellte fest, dass vollständig von KI erstellte Werke nicht urheberrechtsfähig sind, und warf gleichzeitig neue Fragen zur Definition des Beitrags von KI und Mensch auf.
📌 Der rechtliche Rahmen für Urheberrecht und KI befindet sich noch in der Entstehungsphase. Obwohl einige neuere Urteile dazu neigen, das KI-Training als legal anzusehen, sofern die Datenerfassung nicht rechtswidrig war, gehen die Klagen bezüglich angemessener Verwendung, direktem Wettbewerb und Autorenrechten weiter. Die aktuellen Entscheidungen werden die Entwicklung der KI-Branche in den kommenden Jahren prägen, haben aber noch keinen einheitlichen Rechtspräzedenzfall geschaffen.

