• Ein Moskauer Gericht hat den Antrag auf Urheberrechtsschutz für Bilder abgelehnt, die von einer generativen KI auf der Grundlage von Leonardo da Vincis Mona Lisa und der Freiheitsstatue bearbeitet wurden.
  • Der Kläger gab an, zwei Werke, „Mona Lisa mit Wein“ und „Freiheitsstatue mit Wein“, durch die Verarbeitung von Originalbildern über neuronale Netze erstellt zu haben, woraufhin diese Designs illegal für T-Shirts, Hoodies, Sweatshirts und Thermoskannen im Handel verwendet wurden.
  • Der Kläger forderte das Gericht auf, den Beklagten zur Entschädigung wegen Verletzung des Urheberrechts an den Designs zu verpflichten.
  • Der Beklagte entgegnete, dass die Änderungen an den Originalfotos lediglich geringfügige Bearbeitungen seien, die nicht ausreichten, um ein neues, gesetzlich geschütztes kreatives Werk zu bilden.
  • Den Gerichtsunterlagen zufolge ersetzte der Kläger die Fackel der Freiheitsstatue durch ein Weinglas und fügte einen neuen Hintergrund hinzu; bei der Mona Lisa änderte er die Handposition, den Mund, die Gesichtszüge, machte das Haar voluminöser und zerzauster, fügte Tränensäcke, Augenpads und Nagellack hinzu und platzierte ein Weinglas in ihre Hand.
  • Das Gericht stellte fest, dass die strittigen Bilder mit generativer KI erstellt wurden, während KI kein Bewusstsein besitzt und keine schöpferische Tätigkeit im rechtlichen Sinne ausüben kann.
  • Das Gericht befand zudem, dass Ideen wie zerzaustes Haar, ein geschwollenes Gesicht, das Halten eines Weinglases oder das Ersetzen einer Fackel durch ein Weinglas nicht neu sind und bereits vielfach in Kunst und Medien vorkamen.
  • Laut Urteil ist die Eingabe von Prompts für die KI lediglich ein mechanischer und technischer Akt, der keinen kreativen Beitrag leistet, der zur Entstehung eines Urheberrechts ausreicht.
  • Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Anweisung an ein Computerprogramm, eine bereits existierende Idee auf ein vorhandenes Werk anzuwenden, lediglich die Präzisierung eines Befehls und keine unabhängige schöpferische Tätigkeit darstelle und daher nicht urheberrechtlich geschützt sei.

📌 Das Urteil des Moskauer Gerichts zeigt einen strengen Ansatz beim Urheberrecht für generative KI-Inhalte. Obwohl der Nutzer viele Details an der Mona Lisa und der Freiheitsstatue geändert hat, vertrat das Gericht die Ansicht, dass die Verwendung von Prompts und KI lediglich ein technischer Prozess und keine menschliche Schöpfung sei. Der Fall könnte zu einer beachtenswerten Referenz für künftige Urheberrechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit KI-erstellten oder -bearbeiteten Werken werden.

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